Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufgehoben

Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufgehoben

Die Waldbrandgefahr wird entlang vom Jurasüdfuss nach wie vor als «gross» beurteilt (Stufe 4). In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «erheblich» eingestuft (Stufe 3).

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird in allen Regionen aufgehoben. Selbstverständlich ist beim Umgang mit Feuer weiterhin grösste Vorsicht geboten. G

Details können der beiliegenden Dispositionsbeurteilung Waldbrand vom 28. August 2026 entnehmen. Die nächste ordentliche Dispositionsbeurteilung ist per 2. September 2026 vorgesehen. Auf der Webseite www.be.ch/waldbrandgefahr erhalten Sie weitere Informationen.

Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

20260806 BE Disposition Waldbrandgefahr
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Waldbrand Feuerverbot was gilt
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