Schweizer Bürgerrecht
Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen, ab Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder via e-Umzug anmelden. Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Niederlassungsausweis per Post. Besitzen Sie das Schweizer Bürgerrecht, bringen Sie bitte folgende Unterlage mit:
- Heimatschein (oder Heimatausweis für Wochenaufenthalter)
- Familienbüchlein / Familienausweis (nur wenn Kinder dabei sind)
- Krankenkassenkarte (für jedes Familienmitglied)
- Kopie Mitvertrag
- geschiedene Personen mit minderjährigen Kinder: Scheidungsurteil mit Angaben über das Sorgerecht und den Wohnsitz der Kinder
Die Anmeldegebühr beträgt pro volljährige Person CHF 20.00.
Wegzug innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag bei der Einwohnerkontrolle oder via e-Umzug zu erfolgen.
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsweis muss zurückgebracht werden. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist zwingend.