Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ einer Gemeinde, welches sich zusammensetzt aus allen Bürgerinnen und Bürger die ihre Schriften in Schwarzhäusern deponiert haben, über die keine umfassende Beistandschaft verfügt ist, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten schriftenpolizeilich angemeldet sind.
Sämtliche Ausstattungen der Befugnisse einer Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz und dem Ausführungsreglement geregelt.
Pro Jahr gibt es zwei ordentliche Versammlungen, eine im Juni und eine im Dezember. Der Gemeinderat bereitet die Geschäfte vor und gibt zu den jeweiligen Geschäften einen verbindlichen Antrag ab.
Die Gemeindeversammlung kann dem Gemeinderat auch verschiedene Kompetenzen erteilen.
Die Leitung der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin.